Änderung des Ba­tail­lonsbefehls (Säbel-Regelung)

Werte Hauptleute, liebe Schützenbrüder !

Auf Wunsch und mündlichen Antrag den Bataillonsbefehl hinsichtlich der „Säbel-Regelung“ zu ändern, möchte ich Euch meine Entscheidung hierzu bindend mitteilen.

Der Bataillonsbefehl wird unter Punkt 3c wie folgt ergänzt/geändert. Die Offiziere „dürfen“ (soweit vorhanden) ihren Säbel tragen, siehe Anhang. Es wird kein Offizier dazu verpflichtet sich einen Säbel zu kaufen!! Das Tragen ist freiwillig und unterliegt keinem Zwang!

Wer natürlich einen hat möchte diesen in Bezug zu 3. (des Bat.-Befehls) natürlich mitbringen & tragen! Aus diesem Grund sage ich „dürfen“ Offiziere den Säbel tragen und nicht „müssen“ ihn tragen!

Ich möchte hier keine „schwammige“ Formulierung wählen, aber die Situation ist nun mal gegeben, das die Anzahl der Säbelträger in den einzelnen Kompanien sehr unterschiedlich ist und die Bereitschaft diesen zu tragen ebenfalls, von daher möchte ich lieber „jeden“ Offizier beim Umzug dabei haben, auch wenn er mal nicht mit Säbel auswärts gehen möchte!

Ich gehe davon das dies im Interesse aller ist …! Danke!

Diese Säbel-Regelung gilt aber nur für den Dienstanzug für Rundmärsche bei Fremdvereinen (3c !!) und nicht für den „großen Zapfenstreich“ (2c)!!

Hier gibt es keine Änderung !

Eine dementsprechende Ordnung in den Rotten und Schützenreihen versteht sich von selbst. Die Säbelträger gehen vor den Nichtsäbelträgern ! Ich möchte dort kein Durcheinander sehen! Danke!

Mit freundlichem Schützengruß

Stefan Korbach
(Btl. Kommandeur, Oberst)